1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Sämtliche Lieferungen durch BADER LED-Lichtsysteme erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Allgemeine Bedingungen“). Andere Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von BADER LED-Lichtsysteme ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht. Dies gilt auch dann, wenn BADER LED-Lichtsysteme in Kenntnis von anderen Geschäftsbedingungen eine Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.2 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen Bader LED-Lichtsysteme und dem Käufer haben Vorrang. Sie bedürfen ebenso wie Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung von Vereinbarungen zwischen BADER LED-Lichtsysteme und dem Käufer sowie dieser Allgemeinen Bedingungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung des Schriftform-erfordernisses sind Telekommunikationsmittel, die nicht wenigstens eine Kopie oder ein Faksimile der Unterschrift des Ausstellers enthalten, insbesondere einfache E-Mails, nicht ausreichend.

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Angebote von BADER LED-Lichtsysteme sind grundsätzlich unverbindlich. Sollte ein Angebot von BADER LED-Lichtsysteme ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sein, ist dieses für zehn Werktage ab Angebotsdatum bindend.

2.2 Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können auch dann berechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wurde. Der Rechnungsbetrag bemisst sich anhand des Zeitaufwands nach marktüblichen Stundensätzen.

2.3 Bestellungen des Käufers werden für BADER LED-Lichtsysteme erst mit Annahme der Bestellung durch schriftliche Bestätigung oder durch Übersendung der Ware und der Rechnung verbindlich. BADER LED-Lichtsysteme kann Bestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

2.4 Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, behält sich BADER LED-Lichtsysteme das Recht zur Fakturierung sowie zur Berechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete vor.

2.5 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, in schrift­licher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form („Unterlagen“) behält sich BADER LED-Lichtsysteme die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Die Unterlagen und deren Inhalt dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BADER LED-Lichtsysteme Dritten zugänglich oder anderweitig bekannt gemacht werden und sind, wenn der Vertrag zwischen BADER LED-Lichtsysteme und dem Käufer nicht erteilt wird, auf Verlangen von BADER LED-Lichtsysteme unverzüglich zurückzugeben. Etwa angefertigte Kopien sind zu vernichten.

3. Lieferung, Annahme der Lieferung

3.1 Lieferungen erfolgen EXW (Versandwerk BADER LED-Lichtsysteme Robert-Bosch-Str. 5 72202 Nagold Deutschland). Auch wenn im Einzelfall vereinbart sein sollte, dass BADER LED-Lichtsysteme die Versendung der Ware übernimmt, ist der Erfüllungsort der Ort der Übergabe der Ware durch BADER LED-Lichtsysteme an die Transportperson.

3.2 Die genannten Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht im Einzelfall verbindlich vereinbart wurden. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen oder Liefertermine kommt BADER LED-Lichtsysteme nicht vor fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Lieferung in Verzug. Der Käufer darf den Ablauf einer solchen Frist nicht auf einen früheren Termin als vier Wochen nach dem Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist oder des unverbindlichen Liefertermins festsetzen.

3.3 BADER LED-Lichtsysteme kommt nicht in Lieferverzug, wenn ein Zulieferer BADER LED-Lichtsysteme aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von BADER LED-Lichtsysteme liegen und obwohl BADER LED-Lichtsysteme ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer geschlossen hat, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert.

3.4 BADER LED-Lichtsysteme kommt ebenfalls nicht in Lieferverzug, soweit die Verzögerung darauf beruht, dass der Käufer für die Lieferung erforderliche, von ihm zu beschaffende Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen, Freigaben oder sonstige Formalitäten oder Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht bzw. nicht rechtzeitig erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn BADER LED-Lichtsysteme die Verzögerung zu vertreten hat.

3.5 Kommt BADER LED-Lichtsysteme in Verzug, kann der Käufer einen pauschalierten Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5%, des Nettopreises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. BADER LED-Lichtsysteme bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3.6 Der Käufer hat auf Verlangen von BADER LED-Lichtsysteme innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

3.7 BADER LED-Lichtsysteme ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern deren Annahme für den Käufer nicht unzumutbar ist, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, BADER LED-Lichtsysteme erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.8 Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht an dem verbindlich vereinbarten Liefertermin abholt. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen oder Liefertermine kann BADER LED-Lichtsysteme dem Käufer mit einer Frist von zwei Wochen mitteilen, dass die Ware zur Abholung bereit steht; holt der Käufer die Ware mit Ablauf der Frist nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Käufer darf die Annahme nicht wegen unerheblicher Mängel verweigern.

3.9 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer für jeden weiteren ange­fangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Nettopreises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

4. Mustersendung

Leuchten werden als Muster für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieser Zeit nicht retourniertes Material wird in Rechnung gestellt. In jedem Fall werden die Leuchten berechnet, die vom Kunden nicht original verpackt oder abgeändert oder beschädigt wurden.

5. Preise, Preisanpassung

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich EXW (Versandwerk BADER LED-Lichtsysteme, Robert-Bosch-Str. 5 72202 Nagold, Deutschland) in Euro, ausschließlich Verpackung und Versand. Etwaige anfallende Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen gesetzlichen Satz separat berechnet und ist vom Käufer zu zahlen.

5.2 BADER LED-Lichtsysteme behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrags bis zur Lieferung Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Rohstoffpreise, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen, eintreten, die nicht von BADER LED-Lichtsysteme zu vertreten sind und nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbar waren. Auf Verlangen wird BADER LED-Lichtsysteme dem Käufer die Gründe für die Preisanpassung nachweisen.

6. Zahlung, Zahlungsverzug

6.1 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung durch Überweisung auf ein dem Käufer von BADER LED-Lichtsysteme angegebenes Konto zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart, haben Zahlungen in Euro zu erfolgen.

6.2 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem angegebenen Konto.

6.3 Bei Zahlungsverzug ist BADER LED-Lichtsysteme berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

6.4 Kommt der Käufer mit mindestens zwei Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit BADER LED-Lichtsysteme in Zahlungsverzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus allen Geschäftsbeziehungen mit BADER LED-Lichtsysteme sofort fällig.

7. Vermögensverschlechterung

7.1 Stellt sich nach Vertragsschluss mit dem Käufer heraus, dass aufgrund seiner Vermögenslage die Erfüllung seiner Vertragspflichten gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Insolvenzverfahren, Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Erhebung von Wechsel- oder Scheckprotesten und Lastschriftrückgaben, und zwar auch gegenüber bzw. an Dritte), so ist BADER LED-Lichtsysteme berechtigt, nach eigener Wahl die Lieferung bis zur Vorauszahlung des Kaufpreises oder Leistung einer angemessenen Sicherheit zurückzubehalten. Dies gilt auch dann, wenn infolge Zahlungsverzugs des Käufers begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bestehen.

7.2 In den Fällen der Ziffer 7.1 ist BADER LED-Lichtsysteme zudem berechtigt, Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus offenen Forderungen gegen den Käufer oder Leistung einer angemessenen Sicherheit zurückzubehalten. Für noch nicht fällige Forderungen, einschließlich Forderungen, bei denen BADER LED-Lichtsysteme aus bereits abgeschlossenen Verträgen vorleistungspflichtig ist, und Forderungen ohne inneren natürlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Lieferung gilt dies jedoch nur, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse von BADER LED-Lichtsysteme besteht.

7.3 Besteht im Rahmen der Geschäftsverbindung ein Kontokorrentverhältnis, ist BADER LED-Lichtsysteme in den Fällen der Ziffer 7.1 zudem berechtigt, Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden oder Leistung einer angemessenen Sicherheit zurückzubehalten.

7.4 Sollte die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Ziffer 7.1 nicht binnen zwei Wochen von dem Käufer erbracht werden, ist BADER LED-Lichtsysteme berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 BADER LED-Lichtsysteme behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Besteht im Rahmen der Geschäfts­verbindung ein Kontokorrentverhältnis, so behält sich BADER LED-Lichtsysteme das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist BADER LED-Lichtsysteme berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) zurückzunehmen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine vorherige Fristsetzung nicht erforderlich. Zum Zwecke der Rücknahme der Vorbehaltsware darf BADER LED-Lichtsysteme die Geschäftsräume des Käufers zu den üblichen Geschäftszeiten betreten. Weitere Ansprüche von BADER LED-Lichtsysteme bleiben unberührt.
8.3 Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist BADER LED-Lichtsysteme nach im Voraus erklärter Androhung zu deren angemessener Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

8.4 Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder als Sicherheit zu verwenden. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern, er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an BADER LED-Lichtsysteme ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder als Sicherheit zu verwenden.

8.5 Der Käufer hat seinem Abnehmer beim Weiterverkauf die erfolgte Abtretung der Ansprüche auf das Lieferentgelt anzuzeigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Abnehmer zu verkaufen, die die Abtretung gegen sie gerichteter Zahlungsforderungen ausgeschlossen oder beschränkt haben. Ist die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer nicht gehörenden Gegenständen weiterverarbeitet worden, so erfolgt die Abtretung nur in dem Verhältnis der Miteigentumsanteile an dem weiterverarbeiteten Gegenstand gemäß Ziffer 8.10.

8.6 Der Käufer bleibt nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Berechtigung von BADER LED-Lichtsysteme, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BADER LED-Lichtsysteme wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und seine Zahlungen nicht eingestellt hat. Liegt einer dieser Fälle vor, so kann BADER LED-Lichtsysteme verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Mit dem Eintritt eines solchen Falls erlischt das Recht des Käufers zur Einziehung der Forderungen.

8.7 Soweit zwischen dem Käufer und dessen Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die an BADER LED-Lichtsysteme vom Käufer im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo. Im Falle der Insolvenz des Abnehmers bezieht sie sich ebenfalls auf den dann vorhandenen Saldoüberschuss des Schlusssaldos.

8.8 Der Käufer ist verpflichtet, BADER LED-Lichtsysteme unverzüglich schriftlich von sämtlichen Beschlagnahmen, Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Darüber hinaus hat der Käufer gegenüber diesen Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BADER LED-Lichtsysteme die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den BADER LED-Lichtsysteme entstandenen Ausfall.

8.9 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat er die Vorbehaltsware ausreichend zum Ersatzwert gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt aufzubewahren und sie als Eigentum von BADER LED-Lichtsysteme zu kennzeichnen sowie die abgetretenen Forderungen in seinen Handelsbüchern als BADER LED-Lichtsysteme zustehend zu bezeichnen.

8.10 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für BADER LED-Lichtsysteme vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht BADER LED-Lichtsysteme gehörenden Gegenständen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt BADER LED-Lichtsysteme das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen, verarbeiteten oder umgebildeten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung; für die hierdurch entstandene neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

8.11 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht BADER LED-Lichtsysteme gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt BADER LED-Lichtsysteme das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, übertragt der Käufer anteilsmäßig Miteigentum. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BADER LED-Lichtsysteme.

8.12 Der Käufer hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen und BADER LED-Lichtsysteme umfassend dabei zu unterstützen, die Rechte von L BADER LED-Lichtsysteme nach dieser Ziffer 8 in dem Land entsprechend (ggf. durch andere Sicherungsmittel) zu schützen, in dem sich die Vorbehaltsware befindet.

9. Beschaffenheit der Ware, Angaben und Anwendung, Garantien

9.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die vereinbarte Spezifikation. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die Ware für die von ihm gewünschten Zwecke geeignet ist.

9.2 Eigenschaften der Waren, welche in Veröffentlichungen von BADER LED-Lichtsysteme oder von Verkaufsvertretern von BADER LED-Lichtsysteme, insbesondere in der Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Dokumenten oder auf der Verpackung und Kennzeichnung der Waren angegeben sind, sind nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit der Waren umfasst anzusehen, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind.

9.3 Angaben von BADER LED-Lichtsysteme in Wort, Schrift und sonstiger Form zur Eignung, einschließlich Anwendung, Verarbeitung und sonstiger Verwendung, sowie eine technische Beratung von BADER LED-Lichtsysteme erfolgen nach bestem Wissen, gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von BADER LED-Lichtsysteme gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Anwendung, Verarbeitung und sonstige Verwendung der Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von BADER LED-Lichtsysteme und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

9.4 Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für BADER LED-Lichtsysteme nur in dem­jenigen Umfang verbindlich, in welchem sie (I) in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind, (II) ausdrücklich als „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden, und (III) die aus einer solchen Garantie für BADER LED-Lichtsysteme resultierenden Verpflichtungen ausdrücklich festlegen.

10. Mängelrechte

10.1 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die Ware bei Lieferung untersucht und Mängel ordnungsgemäß gemäß § 377 HGB rügt.

10.2 Rügen haben unter spezifischer Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen. Rügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger erkennbarer Mängel sind BADER LED-Lichtsysteme unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Ware nicht verweigert werden. Ansprüche wegen verspätet mitgeteilter Mängel sind ausgeschlossen.

10.3 Mangelhafte Ware ist BADER LED-Lichtsysteme auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

10.4 BADER LED-Lichtsysteme wird für ordnungsgemäß gerügte mangelhafte Ware nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im Falle der Nachbesserung beginnt der verbleibende Teil der ursprünglichen Verjährungsfrist mit der Rückgabe der nachgebesserten Ware zu laufen. Dasselbe gilt im Falle der Nachlieferung.

10.5 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen; BADER LED-Lichtsysteme ist berechtigt, derartige Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Ausbau der mangelhaften sowie der Einbau der nachgelieferten Ware bzw. die Kosten dafür sind ebenfalls nicht von der Nacherfüllung erfasst; sie können als Schadensersatz im Rahmen der Ziffer 12 zu erstatten sein.

10.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

10.7 Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziffer 12 beschränkter Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

10.8 Es bestehen keine Mangelansprüche für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die den Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte, übermäßige Beanspruchung, Nutzung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder sonstige besondere äußere Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von BADER LED-Lichtsysteme zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mängelansprüche, die auf unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind.

10.9 Der Käufer trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten (z.B. wenn das Produkt nicht mangelhaft war); das Gleiche gilt, wenn BADER LED-Lichtsysteme fälschlich Mängelrechte gewährt, ohne dazu verpflichtet zu sein.

10.10 Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, soweit (I) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (II) eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung bzw. Verjährungsfrist). Im Falle von Schadensersatzansprüchen gilt diese Beschränkung weiterhin nicht in folgenden Fällen: (I) Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (II) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (III) Vorsatz und (IV) grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von BADER LED-Lichtsysteme.

10.11 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers, falls die Waren an einen Verbraucher verkauft werden, bleiben unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetz­lichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

11. Schutzrechte

11.1 BADER LED-Lichtsysteme hat die Waren lediglich in Bezug auf das Land des Lieferorts frei von Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten (nachfolgend „Schutzrechte“) zu liefern. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht haftet BADER LED-Lichtsysteme dem Käufer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, unter der Voraussetzung, dass die Waren vom Käufer vertragsgemäß genutzt wurden und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß Ziffer 10.10 noch nicht abgelaufen ist.
a) BADER LED-Lichtsysteme kann nach ihrer Wahl entweder auf eigene Kosten ein aus­reichendes Nutzungsrecht in Bezug auf das verletzte Schutzrecht erlangen, die Waren so ändern, dass das Schutzrecht nicht länger verletzt wird oder die Waren austauschen, soweit hierdurch die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung durch den Käufer nicht beeinträchtigt wird. Ist dies nicht möglich oder für BADER LED-Lichtsysteme unzumutbar, so kann der Käufer von dem Vertrag hinsichtlich der betroffenen Waren zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
b) Die Haftung von BADER LED-Lichtsysteme für Schadensersatz unterliegt den Bestimmungen der Ziffer 12.
c) Die vorgenannten Pflichten von BADER LED-Lichtsysteme gelten nur, soweit der Käufer (I) BADER LED-Lichtsysteme von der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte unverzüglich schriftlich unterrichtet, (II) das Bestehen einer Rechtsverletzung Dritten gegenüber nicht einräumt, und (III) jegliche Verteidigungsmaßnahmen und Verhandlungen zur Beilegung von Streitigkeiten BADER LED-Lichtsysteme in deren Ermessen überlässt. Falls der Käufer die Benutzung der Waren zur Verminderung von Schäden oder aus einem anderen berechtigten Grund einstellt, hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass aus der Einstellung der Benutzung keinerlei Anerkennung der behaupteten Rechtsverletzung folgt.
11.2 Sämtliche Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn die Verletzung eines Schutzrechts von dem Käufer zu vertreten ist, insbesondere wenn sie verursacht wurde durch eine Art der Benutzung, die von BADER LED-Lichtsysteme nicht vorgesehen ist, oder eine Veränderung der Waren durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte oder deren Benutzung zusammen mit Produkten, die nicht von BADER LED-Lichtsysteme bereitgestellt oder für eine gemeinsame Nutzung empfohlen wurden.

11.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen BADER LED-Lichtsysteme oder ihre Erfüllungsgehilfen, die über die in dieser Ziffer 11 festgesetzten Rechte hinausgehen und auf einer Schutzrechtsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1 Die Haftung von BADER LED-Lichtsysteme für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von BADER LED-Lichtsysteme welche nicht Organe oder leitende Angestellte von BADER LED-Lichtsysteme sind, grob fahrlässig verursacht werden.

12.2 In Fällen der Ziffer 12.1 ist die Haftung auf das 3-fache des Kaufpreises der betroffenen Lieferung beschränkt.

12.3 In Fällen der Ziffer 12.1 ist die Haftung für Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Betriebsunterbrechung, auf das 3-fache des Kaufpreises beschränkt.

12.4 In Fällen der Ziffer 12.1 beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Unabhängig von der Kenntnis des Käufers verjährt der Anspruch drei Jahre nach dem den Schaden auslösenden Ereignis. Die Ver­jährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln richtet sich nach Ziffer 10.10.

12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Käufers (I) wegen arglistig verschwiegener Mängel, (II) wegen Mängeln bezüglich derer eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware über­nommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung bzw. Verjährungsfrist), (III) nach dem Produkthaftungsgesetz, (IV) aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (V) wegen Vorsatz oder (VI) wegen grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten von BADER LED-Lichtsysteme.

12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte von BADER LED-Lichtsysteme.

12.7 Die vorstehenden Beschränkungen von Schadensersatzansprüchen gelten entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

13. Höhere Gewalt

13.1 Ist BADER LED-Lichtsysteme aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Feuer oder anderer unvorhersehbarer und nicht durch BADER LED-Lichtsysteme zu vertretende Umstände wie z.B. Streiks oder rechtmäßige Aus­sperrungen, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Virus- und sonstiger Angriffe Dritter auf das IT-System von BADER LED-Lichtsysteme soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten sowie mangelnder Belieferung durch Zulieferer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von BADER LED-Lichtsysteme gehindert, verlängern sich die vereinbarten Liefer­fristen jeweils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, höchstens jedoch um drei Monate. Die genannten Umstände sind von BADER LED-Lichtsysteme auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. BADER LED-Lichtsysteme wird dem Käufer den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

13.2 Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

14. Einhaltung von Vorschriften und Export

14.1 Der Käufer hat alle anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie behördliche Anforderungen einzuhalten, einschließlich anwendbarer Ein- und Ausfuhrbestimmungen und sonstiger Gesetze des Landes, in dem der Käufer geschäftlich tätig wird. Der Käufer hat rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sowie alle anderen erforderlichen Erlaubnisse, die zur Nutzung oder dem Export der Ware nach all diesen anwendbaren Gesetzen erforderlich sind, einzuholen.

14.2 BADER LED-Lichtsysteme ist berechtigt, die Lieferung gegenüber dem Käufer zurückzuhalten, wenn der Käufer solche anwendbaren Gesetze verletzen würde oder wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und dies nicht auf das Verschulden oder die Verantwortlichkeit von BADER LED-Lichtsysteme zurückzuführen ist.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

16. Abtretung

Der Käufer darf die ihm in Verbindung mit Lieferungen obliegenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BADER LED-Lichtsysteme ganz oder teilweise abtreten. BADER LED-Lichtsysteme ist die Abtretung der BADER LED-Lichtsysteme in Verbindung mit Lieferungen obliegenden Rechte und Pflichten, insbesondere an verbundene Unter­nehmen im Sinne des § 15 AktG, erlaubt.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

17.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BADER LED-Lichtsysteme und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit einer Lieferung ist Nagold; BADER LED-Lichtsysteme ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.